Auf Grund einer Gesetzesänderung am §52a des Urhebergesetzes, sollen Hochschulen bald alle urheberrechtlich geschützten Dokumente, welche den Studierenden auf den hochschuleigenen Online-Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden, einzeln erfassen und bezahlen. Was die Konsequenzen aus dieser Gesetzesänderung für die Studierenden und Dozenten sind, erfahrt ihr in diesem Beitrag von Marvin Pietsch.
Der Beitrag wurde größtenteils noch vor der Einigung der involvierten Parteien und der daraus resultierenden Verschiebung der Gesetzesänderungen auf den Herbst 2017 erstellt.