Unter Leitung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg (Abteilung 6, Referat 61) wird derzeit ein Runder Tisch unter Beteiligung von Vertreter*innen relevanter Stakeholder zur „Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V“ durchgeführt. Hintergrund des „Runden Tisches“ sind unter anderem Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ (Landtag Baden-Württemberg, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/7980) zur häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg. Das Ziel des Runden Tisches ist, gemeinsam Lösungsansätze und gemeinsame Verfahren zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der häuslichen Krankenpflege zu entwickeln. Gemeinsames Verständnis aller Beteiligten ist, dass die häusliche Krankenpflege sowohl für die Bürger*innen des Landes Baden-Württemberg wie auch für die ambulanten Dienste eine wichtige Säule der pflegerischen und gesundheitlichen Leistungserbringung darstellt. Eine relevante Thematik bisher durchgeführter Diskussionen, stellt eine bedarfsangemessene Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V dar. Im Kontext einer pflegewissenschaftlichen Studie, sollen Weiterentwicklungspotenziale der häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg vor allem unter der zentralen Fragestellung entwickelt werden, wie sich die Fachlichkeit der professionellen Pflege zielgerichteter in die Verordnungspraxis und Prozesse der häuslichen Krankenpflege integrieren lässt.
Das Ziel des Projektes ist die Optimierung der Verordnungspraxis durch die Einbringung pflegefachlicher Expertise in den HKP-Verordnungsprozess.