Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) im Jahr 2008 wurde die Basis für die aktuell geltende gesetzliche Qualitätsmessung und -darstellung in der vollstationären Langzeitpflege gelegt. Das Gesetz beinhaltet, dass mehr Transparenz hinsichtlich der Qualität von Pflegeleistungen in deutschen Pflegeheimen erzeugt werden soll (Pflegeweiterentwicklungsgesetz 2018). Zusätzlich wurde im Jahr 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) verabschiedet, welches dazu führte, dass im Bereich der stationären Langzeitpflege die Ergebnisqualität in den Vordergrund gerückt wurde.
Die externe Qualitätsbeurteilung der stationären Langzeitpflege wurde daraufhin dahingehend ergänzt, dass von den Pflegekassen eine Entwicklung von Qualitätsindikatoren in Auftrag gegeben wurde, welche ab November 2019, im halbjährigen Rhythmus von den Pflegeheimen erhoben und zur Auswertung an eine zentrale Stelle übersandt werden müssen. Die zehn bereits entwickelten Indikatoren, geben in Prozentangaben wider, wie häufig ein bestimmtes Ereignis unter den Bewohnern einer Einrichtung aufgetreten ist. Zusätzlich wird über das Einbeziehen weiterer Informationen (Risikofaktoren) einberechnet, dass Unterscheidungen zwischen Bewohnerstrukturen und verantwortlichen Bereichen vorliegen können. Das Ziel dieser Ergebnisindikatoren ist es, Aussagen darüber zu machen, wie es dem pflegebedürftigen Bewohner des Pflegeheims geht und wie er die Versorgung und seinen Lebensalltag bewertet. Im QMPR-Projekt wird das Ziel verfolgt, ebenfalls Ergebnisindikatoren zu entwickeln. Allerdings soll dabei getestet werden, ob die Entwicklung auf Basis der Abrechnungsdaten der Krankenkassen, sogenannten Routinedaten erfolgen kann. Ein zusätzlicher Aufwand durch die Dokumentation bzw. Erhebung weiterer „Qualitätsdaten“ würde somit verringert werden.