Häufige Fragen

Wird im Rahmen des Projekts ‚NOVELLE‘ der Wille aller teilnehmenden Bewohner:innen durch die Projektmitarbeiter:innen der Ostfalia HaW ermittelt bzw. dafür gesorgt, dass entsprechende Verfügungen bzw. Vollmachten erstellt sind, sodass diese im ‚Notfall‘ vorliegen und danach gehandelt werden kann?

Nein, es erfolgt keine Ermittlung bzw. Verschriftlichung des Willens der teilnehmenden Bewohner:innen durch die Mitarbeiter:innen des Projekts ‚NOVELLE‘ der Ostfalia HaW. Ebenso erfolgt durch die Projektmitarbeiter:innen keine Erstellung von Patientenverfügungen oder ähnlichen Vollmachten bzw. Dokumentationen. Die in ‚NOVELLE‘ entwickelten Handlungsempfehlungen verfolgen das Ziel, dass die bereits vorliegenden schriftlichen Willensäußerungen, wie bspw. Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten als wesentliche Bestandteile in der Bearbeitung der Notfallsituation einfließen. Zudem sollen sofern möglich, mündliche oder non-verbale Willensäußerungen in einer Notfallsituation durch die zuständige Pflegefachperson ermittelt und bei der Durchführung der Notfallversorgung sowie Planung der Weiterversorgung beachtet werden.

Der Flyer zeigt eine Notfallklingel auf. Bedeutet dies, dass auch technisches Equipment, wie spezielle Betten zur Sturzprävention, Klingeln für Erblindete, o. Ä zum Einsatz kommt?

Nein, im Rahmen des Projekts ‚NOVELLE‘ kommt kein technisches Equipment zum Einsatz.

Erfolgen bei einer Teilnahme an ‚NOVELLE‘ weitere Erhebungen, wie bspw. umfassende und durch die Bewohner:innen bzw. durch deren gesetzlichen Vertretungen auszufüllende Fragebögen im Zusammenhang der Überprüfung der erfolgten Notfallsituation?

Die an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen bzw. deren gesetzlichen Vertretungen sind an keinen mündlichen oder schriftlichen Erhebungen beteiligt und müssen bspw. keine Fragebögen zur Überprüfung einer erfolgten Notfallsituation ausfüllen. Zur Überprüfung der Wirkung der angewendeten ‚NOVELLE‘ – Handlungsempfehlungen werden in der Notfallsituation personenbezogene Daten, wie bspw. der Name, das Alter, das Geschlecht und der Wille der teilnehmenden Bewohner:innen von den zuständigen Pflegefachpersonen erhoben.

Kann das Projekt bereits positiv auf die Notfallversorgung der an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen wirken oder profitieren davon erst die künftigen Generationen?

‚NOVELLE‘, mit einer Laufzeit bis zum 31.Juli 2023, umfasst eine einjährige Erprobungsphase. In diesem Zeitraum werden sogenannte Handlungsempfehlungen von Pflegefachpersonen in Notfallsituationen angewendet. Demnach profitieren bereits alle an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen, da u.a. deren Wille in der Notfallsituation stärker in den Mittelpunkt rückt und auch Berücksichtigung finden soll.

Werden die Handlungsempfehlungen bei allen Arten von Notfallsituationen angewendet bzw. durchgegangen, also auch wenn es einmal schnell gehen muss?

Die in ‚NOVELLE‘ entwickelten Handlungsempfehlungen werden in Notfallsituationen angewendet, die am häufigsten in stationären Pflegeeinrichtungen vorkommen. Situationen, die im Rahmen der Projektarbeit ermittelt wurden, sind unter anderem entgleiste Vitalwerte, Sturz, Luftnot und Schmerzen. Das Dokument »Vorgehen in Notfallsituationen von Bewohner:innen in stationären Pflegeeinrichtungen nach den Handlungsempfehlungen im Projekt ‚Novelle’« stellt den Ablauf der Handlungsempfehlungen graphisch dar:

Welche Vorteile bestehen seitens der Bewohner:innen bei der Teilnahme an ‚NOVELLE‘?

Die an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen profitieren davon, dass ihr Wille ein fester Bestandteil in der Anwendung der Handlungsempfehlungen in einer Notfallsituation darstellt und damit die Autonomie sowie Selbstbestimmung gewahrt werden. Der Grund ist, dass die Handlungs- und die Rechtssicherheit der Pflegefachpersonen durch die Anwendung der Handlungsempfehlungen beeinflusst bzw. gestärkt werden soll. Es können u.a. Rettungsdiensteinsätze und damit oftmals verbundene Krankenhauszuweisungen, die von den Bewohner:innen nicht erwünscht sind, vermieden werden.

Welche Nachteile bestehen seitens der Bewohner:innen bei der Teilnahme an ‚NOVELLE‘?

Für die an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen entstehen keine Nachteile in Form von Pflichten und Aufgaben. Des Weiteren ist die Projektteilnahme mit keinerlei Kosten, zum Beispiel in Form von Zusatzbeiträgen verbunden.

Warum und welche (personenbezogenen) Daten werden von an ‚NOVELLE‘ teilnehmenden Bewohner:innen erhoben?

Es werden personenbezogene Daten von Bewohner:innen erhoben, um die Veränderungen in der Notfallversorgung durch die Anwendung der Handlungsempfehlungen überprüfen zu können. Die schriftliche Festhaltung der Daten erfolgt durch das zuständige Pflegefachpersonal mittels dem »Erhebungsbogen zur Notfallsituation«, der explizit für und in ‚NOVELLE‘ entwickelt wurde. Für die Überprüfung bzw. Untersuchung der Notfallsituation im Kontext der Handlungsempfehlungen werden von den teilnehmenden Bewohner:innen die folgenden personenbezogene Daten benötigt: Name, Vorname, das Geschlecht und das Geburtsdatum. Außerdem werden Daten erhoben, die im Zusammenhang mit dem Notfall stehen. Dazu gehören unter anderem das Datum und die Uhrzeit des Notfalls sowie der gegenwärtig vorliegende Wille.

Was passiert mit den erhobenen (personenbezogenen) Daten der Bewohner:innen?

Das »Ablaufdiagramm zum Umgang mit den erhobenen Daten der Bewohner:Innen im Projekt ‚NOVELLE‘« stellt den im Folgenden beschriebenen Ablauf graphisch dar:

Sofern Sie eine Frage haben, die hier nicht aufgeführt ist, so nehmen Sie gern über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zu uns auf: novelle-ostfalia-g@ostfalia.de